Wenn Sie Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen, sind regelmäßige Beratungen für Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtend.
Sie haben bei Pflegegrad 1 die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch eine Pflegeberatung einmal im Halbjahr durchführen zu lassen.
(Die Kosten dafür übernimmt die jeweilige Pflegekasse.)
Seit dem 01.01.2024 sind wir vom Team D&S Pflegeberatung für Sie da.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Pflegeberatung und Schulung im Heidekreis. Unsere Mission ist es, Familien und Ihre Angehörigen umfassend zu beraten und mit Wissen auszustatten, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen.
Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Dieser ist verpflichtend für Bezieher von Pflegegeld
(Pflegegrad 2&3 halbjährlich / Pflegegrad 4&5 vierteljährlich)
Hilfestellung bei abgelehntem Pflegegrad
Schulungen nach § 45 SGB XI
(Für pflegende Angehörige sowie ehrenamtlich Pflegende)
Telefon: 0156/79326800
E-Mail: info@ds-pflegeberatung.de
Adresse: Bahnhofstraße 26, Neuenkirchen, 29643, Niedersachsen, Deutschland
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